Die Meinungsfreiheit

Jeder hat das Recht, seine Meinung frei zu äußern. Eine Zensur findet nicht statt.

Artikel 5 Grundgesetz

Der Gebrauch dieses Rechts führt unter einer Parteienherrschaft, sofern man von der Meinung der Parteien und ihrer Gefolgsleute in den Medien – Mainstream – abweicht, zu Diffamierung und Ausgrenzung: Andersdenkende seien Rechts- oder Linkspopulisten, sie streuten Fake News, Propaganda oder Hasskommentare. Es heißt, diese üblen Demagogen müssten bekämpft werden zur Wahrung der Demokratie durch eine „leider“ unerlässliche Demontage der Meinungsfreiheit.

Diese Aufgabe soll das Netzwerkdurchsetzungsgesetz erfüllen. Das Gesetz gilt für die sozialen Netzwerke wie Facebook (30 Millionen Nutzer), Twitter (1 Million Nutzer) oder You Toube (70 Prozent der deutschen Internetnutzer schauen regelmäßig dort vorbei).

Mit dem Gesetz sollen strafbare Falschnachrichten (Fake News) und Hasskriminalität bekämpft werden. Offensichtlich rechtswidrige Inhalte sind von den Anbietern binnen 24 Stunden bzw. sieben Tagen zu entfernen, andernfalls drohen ihnen Geldbußen in Höhe von bis zu 50 Millionen Euro.

Wer will sich für strafbare Falschnachrichten oder Hasskriminalität starkmachen? Die Absicht des Gesetzgebers scheint löblich zu sein. Tatsächlich führt die Bundesregierung eine Zensur ein, die sie mit ihrer löblichen Absicht zu verschleiern versucht. Das Perfide dieser Zensur ist, dass die Regierung die Anbieter zum Zensor macht.

„Es ist zu erwarten, dass es zu ‚Overblocking‘ kommt, also der exzessiven Löschung bzw. Sperrung auch von rechtmäßigen Inhalten. Anbieter sozialer Netzwerke dürften sich schon aus rein ökonomischen Erwägungen im Regelfall für eine Löschung entscheiden, um das Risiko von Bußgeldern zu reduzieren.“

Prof. Dr. Nikolas Guggenberger, Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz in der Anwendung, NJW 2017, S. 2577

Das Gesetz verstößt in eklatanter Weise gegen Artikel 5 Grundgesetz. Es wird den sozialen Netzwerken überlassen, grundrechtssensible Entscheidungen zu treffen. Algorithmen bestimmen nunmehr über unsere Meinungsfreiheit und nicht das Bundesverfassungsgericht, das das Grundrecht auf Meinungsfreiheit bisher vehement verteidigt und auch die polemische und verletzende Formulierung einer Aussage in den Schutzbereich des Grundrechts einbezogen hat. Bezeichnend ist, dass Bundesjustizminister Heiko Maas die Frage Markus Beckedahls, des Chefredakteurs von Netzpolitik.org, wie viel strafbare Inhalte denn vor Verabschiedung des Gesetzes zur Anzeige oder vor ein deutsches Gericht gebracht worden seien, nicht beantworten konnte. Dies zeigt mit aller Deutlichkeit: Es geht der Regierung um Zensur und nicht um den Schutz der Bürger vor Hasskommentaren.

Das deutsche Volk beschließt

  • Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz wird aufgehoben.

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