Nichteinmischung oder die Herrschaft des Rechts

„Kein Staat soll sich in die Verfassung und Regierung eines andern Staats gewalttätig einmischen. Denn was kann ihn dazu berechtigen? […] Solange aber dieser innere Streit noch nicht entschieden ist, würde diese Einmischung äußerer Mächte Verletzung der Rechte eines nur mit seiner innern Krankheit ringenden, von keinem andern abhängigen Volks, selbst also ein gegebenes Skandal sein und die Autonomie aller Staaten unsicher machen.“
Immanuel Kant, Zum ewigen Frieden

Immanuel Kant hat 1795 in seiner Schrift „Zum ewigen Frieden“ einen Weg zum Frieden unter den Staaten gewiesen. Voraussetzung ist, dass „alle Politik muss ihre Knie vor dem Ersteren – dem Recht – beugen“.

Die UN-Charta: völkerrechtliche Grundlage für das Zusammenleben der Staaten

Mit der UN-Charta haben die Staaten eine völkerrechtliche Grundlage für ihr Zusammenleben geschaffen, die der Maxime Immanuel Kants der Nichteinmischung und Herrschaft des Rechts entspricht.

Die UN-Charta stellt im zweiten Artikel des ersten Kapitels den Grundsatz der souveränen Gleichheit aller Mitglieder fest. Im vierten Absatz heißt es:

„Alle Mitglieder unterlassen in ihren internationalen Beziehungen jede gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit gerichtete oder sonst mit den Zielen der Vereinten Nationen unvereinbare Androhung oder Anwendung von Gewalt.“
UN-Charta, Kapitel I, Artikel 2 Nr. 4)

Die UN-Charta verbietet nicht nur Angriffskriege sondern hat ein allgemeines Gewaltverbot statuiert. Danach sollen alle Staaten ihre internationalen Streitigkeiten durch friedliche Mittel beilegen.

Nur der Sicherheitsrat darf feststellen, ob eine Bedrohung oder ein Bruch des Weltfriedens gegeben ist und welche Maßnahmen – äußerstenfalls die Anwendung von Gewalt – zu treffen sind, um den Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu bewahren oder wiederherzustellen (Kapitel VII, Artikel 39).

Maßnahmen einzelner Staaten unter Missachtung des Gewaltverbotes ohne Plazet des Sicherheitsrates, wie die Raketenangriffe gegen Syrien durch die USA, Großbritannien und Frankreich, sind völkerrechtswidrig, so meint auch der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages in seinem Gutachten.

Dies muss uneingeschränkt gelten, unabhängig davon, welche von wem auch immer gesetzte „rote Linie“ durch wen auch immer überschritten wird. Die Mächtigen haben ihr Knie vor dem Recht zu beugen, alles andere ist Willkür.

Einzelne Staaten dürfen keine „allgemeingültigen“ roten Linien festlegen, die sie berechtigen, nach eigenem Gutdünken Gewalt gegen einen anderen souveränen Staat auszuüben.

Die roten Linien beruhen immer auf sehr subjektiven Wahrnehmungen oder geostrategischen Interessen dieser Staaten. Deshalb darf nur der Sicherheitsrat entscheiden, ob die Voraussetzungen für ein Eingreifen der Weltgemeinschaft gegeben sind.

Selbst wenn das Veto eines Staates im Sicherheitsrat den anderen als Missbrauch erscheint, ist dies hinzunehmen; denn nur die uneingeschränkte Herrschaft des Rechts, der UN-Charta, kann verhindern, dass subjektiv motivierte Entscheidungen zu einer Willkürherrschaft führen.

Völkerrechtswidriges Handeln wird hingenommen

Besonders befremdlich ist, dass gerade die Repräsentanten demokratisch verfasster Staaten wiederholt ihr „subjektives Empfinden“ über das Völkerrecht gestellt haben (Serbien-, Irak-, Libyenkriege, Einmischung in den syrischen Bürgerkrieg) und ihre Völker das völkerrechtswidrige Handeln widerspruchslos hinnehmen, wobei die Mehrzahl der Medien die völkerrechtswidrigen Taten der Regierenden ausdrücklich befürwortet.

Dass die Herrschenden in den repräsentativen Demokratien der Bösartigkeit der ihnen verliehenen Macht erliegen, ist ein Naturgesetz. Dass aber der Souverän – das Volk – dieses wiederholt völkerrechtswidrige Agieren seiner Vertreter hinnimmt oder sogar gutheißt, ist mit massiver Desinformation zwar zu erklären, nicht jedoch zu entschuldigen. Die UN-Charta ist jedermann zugänglich.

„Unsere Außenpolitik braucht eine neue Richtung […] Viel zu lange haben wir eine verantwortungslose Intervention nach der anderen in Ländern unternommen, von denen die meisten von uns noch nicht einmal etwas gehört hatten […] das ist Wahnsinn und muss ein Ende haben.“
Donald Trump, 2016

Donald Trump in seiner Rede in Orlando/Florida am 17. Dezember 2016, bevor die Bösartigkeit der ihm verliehenen Macht sich seiner bemächtigte.


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