Die Migration

Die Entscheidung von Bundeskanzlerin Angela Merkel und allen Parteien im Deutschen Bundestag, mitgetragen von ihren Gefolgsleuten in den Leitmedien, hat das deutsche Volk vor die Aufgabe gestellt, fast zwei Millionen Flüchtlinge integrieren zu müssen.

Die Kosten der Integration werden voraussichtlich bis zu einer Billion Euro betragen, jährlich zwischen 30 und 50 Milliarden Euro. Damit verbunden ist ein großer personeller Einsatz in allen Bereichen der Gesellschaft.

Hinzu kommen erhebliche Anpassungsschwierigkeiten auf beiden Seiten.

Dies wird auch von den glühendsten Vertretern der Migration nicht geleugnet.

Ob trotz des hohen Aufwandes die Migration bei der Mehrzahl der Flüchtlinge gelingt, ist offen.

Zusätzlich soll das deutsche Volk hinnehmen, dass es keinen Aufnahmestopp gibt, sondern für die Aufnahme von Flüchtlingen keine Obergrenze besteht.

Bei der weiteren Betrachtung soll außer Acht bleiben

  • ob die Entscheidung von Angela Merkel und ihren Gefolgsleuten zur unkontrollierten Einreise der Flüchtlinge, überwiegend junge Männer, ein eklatanter Rechtsbruch war,
  • ob das jahrelange Abwarten der Regierung angesichts der Kriege in Syrien und im Irak sowie der Anzeichen der sich anbahnenden Katastrophe in Griechenland und Italien ein unentschuldbares Versagen war,
  • ob das Asylrecht von Hunderttausenden Flüchtlingen missbraucht wurde,
  • und ob es nicht angesichts von 60 Millionen Flüchtlingen auf der Welt geradezu inhuman ist, lediglich denen Hilfe in Milliardenhöhe zukommen zu lassen, die es lebend bis zur deutschen Grenze schaffen.

Angesichts der Kosten und Mühen, die die Migration dem deutschen Volk auferlegt, ist die Forderung, das Volk habe die Migration ohne Widerrede umzusetzen, eine unerträgliche Anmaßung der Regierung, der Parteien und ihrer Gefolgsleute in den Medien.

Es muss die Entscheidung des Volkes sein, ob es in einer multikulturellen Gesellschaft aufgehen und alle damit verbundenen Schwierigkeiten auf sich nehmen will.

Das deutsche Volk beschließt

  • Artikel 16a Abs. 2 Grundgesetz ist ausnahmslos anzuwenden.
  • Aufnahme von weiteren Flüchtlingen nur im Rahmen einer gesamteuropäischen Regelung.
  • Migranten erhalten unabhängig vom Stand des Aufnahmeverfahrens mit der Erstregistrierung eine Arbeitserlaubnis.
  • Migranten, die drei Jahre nach der Erstregistrierung nicht die deutsche Sprache beherrschen und trotz Erwerbsfähigkeit keinen Arbeits- oder Ausbildungsplatz haben, müssen Deutschland wieder verlassen.
  • Straftäter sind unverzüglich abzuschieben.

Kommentare

Eine Reaktion zu “Die Migration”

  1. Beate Ullrichich hat dazu folgende Meinung:

    Ich finde den Artikel seht gut. Friedemann. Kurz und knackig. Das kann ich alles unterschreiben, was du sagst. Nun werde ich anfangen, auch die anderen zu lesen. Liebe Grüße, Beate

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